RECHTSHINWEIS Heilmittelwerbegesetzes (HWG)
Aufgrund des deutschen Heilmittelwerbegesetzes (HWG) sind wir dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass sowohl die hier vorgestellte Methode als auch ihre Wirkung trotz der messbaren Ergebnisse (bspw. mittels einer EKG-Technologie, die HRV-Messung (Herzratenvariabilität)) rein juristisch hier nicht als medizinisch bzw. schulmedizinisch erwiesen bzw. als Medizinprodukt beschrieben werden darf. Dies stellt die Wirksamkeit von Anwendung und Produkt jedoch nicht automatisch in Frage, sondern folgt in der Formulierung der zu Recht strengen deutschen Gesetzgebung, die allein dem Schutz des medizinisch oft nicht fachkundigen Verbrauchers dienen soll.